von Stadt Niddatal
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Abfallbehälter für die Leerung durch das Müllentsorgungsunternehmen rechtzeitig bereitzustellen sind.
Gemäß § 17 Abs. 3 der Abfallsatzung der Stadt Niddatal sind die Abfallbehälter am Abholtermin bis spätestens 06.00 Uhr an dem zur Grundstücksgrenze gelegenen Rand des Gehweges aufzustellen. Am Vortag darf die Bereitstellung ab 19.00 Uhr erfolgen. Eine Nachleerung ist nicht möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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