Montag, 14.03.2022

Flohmarktartikel auf Gehwegen ist nicht gestattet

von Stadt Niddatal

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Niddatal darauf hin, dass das Abstellen, Ablagern bzw. Darbieten von kostenlosen Flohmarktartikeln im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören auch Gehwege!) nicht gestattet ist.

Ohne eine ausdrückliche und kostenpflichtige Genehmigung der Stadt Niddatal handelt es sich um eine illegale Müllentsorgung, die mit einem Bußgeld von bis zu 250€ geahndet werden kann. 

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