Donnerstag, 15.05.2025

Info für die Angehörigen der Baumurnengräber auf den städt. Friedhöfen

von Die Friedhofsverwaltung informiert

Liebe Angehörige,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Baumurnengrab nach 3 Monaten mit einer Grabplatte mit eingelassener Schrift zu versehen ist. 

Gemäß § 31 Abs. 8 der Friedhofsordnung der Stadt Niddatal dürfen ab dem Zeitpunkt der Verlegung der Grabplatte keine Blumen oder sonstige Gegenstände auf bzw. neben der Grabstätte abgestellt werden. 

Wir bitten um Ihr Verständnis, da dies unsere Pflegearbeiten stark behindert und Arbeitsgeräte beschädigen kann. 

Sollte dies doch der Fall sein, werden unsere städtischen Mitarbeiter ab sofort bei der Grünpflege diese ohne Ankündigung entfernen und entsorgen. 

 

Niddatal, den 15.05.2025

Der Magistrat der Stadt Niddatal

...

Diesen Artikel teilen