Ortsgericht

| Position | Ansprechpartner / Anschrift | Ortsgerichtsvorsteher | Volker Herrmann Sternbacher Straße 52, 61194 Niddatal | stellvertr. Ortsgerichtsvorsteher | Karin Künze Gartenstraße 35, 61194 Niddatal | Ortsgerichtsschöffe | Karl Meisinger Schöne Aussicht 9 | Ortsgerichtsschöffe | Herbert Porth Raiffeisenstraße 9 | Ortsgerichtsschöffe | Horst Engel Wintersteinstraße 23 |
Amtsräume Stadtverwaltung Niddatal Hauptstraße 2 Sprechstunden des Ortsgerichts Die Sprechstunden des Ortsgerichts sind analog der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Niddatal Hauptstraße 2 Sekretariat des Ortsgerichts Frau Roswitha Alsleben / Herr Michael Drozd Zimmer 105 Telefon: 912450 / 912452 E-Mail: ortsgericht@niddatal.de Zuständiges Amtsgericht Amtsgericht Friedberg Bad Homburger Straße 18 61169 Friedberg Ortsgerichtsangelegenheiten Beglaubigungen von Unterschriften Die zu beglaubigende(n) Unterschrift(en) muss/müssen persönlich vor dem Ortsgerichtsvorsteher bzw. dessen Sekretariat vollzogen werden. Die/der Unterzeichnende(n) muss/müssen sich durch Personalausweis ausweisen. Blankounterschriften werden nicht beglaubigt. Kirchenaustrittserklärungen Entweder direkt beim Amtsgericht Friedberg oder beim hiesigen Ortsgericht, hier ist dann die Beglaubigung der Unterschrift (s. o.) erforderlich. Grundstücksschätzungen Muß durch den Eigentümer oder Miteigentümer formlos schriftlich beantragt werden. Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt: - Aktueller Grundbuchauszug
- Brandversicherungsurkunde
Es erfolgt eine Ortsbesichtigung durch das Ortsgericht, danach wird eine Schätzungsurkunde erstellt. Die Kosten richten sich nach dem geschätzten Wert.
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