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Ortsgericht


PositionAnsprechpartner / Anschrift

Ortsgerichtsvorsteher

Volker Herrmann
Sternbacher Straße 52, 61194 Niddatal

stellvertr. Ortsgerichtsvorsteher

Karin Künze
Gartenstraße 35, 61194 Niddatal

Ortsgerichtsschöffe

Karl Meisinger
Schöne Aussicht 9

Ortsgerichtsschöffe

Herbert Porth
Raiffeisenstraße 9

Ortsgerichtsschöffe

Horst Engel
Wintersteinstraße 23

Amtsräume
Stadtverwaltung Niddatal
Hauptstraße 2

Sprechstunden des Ortsgerichts
Die Sprechstunden des Ortsgerichts sind analog der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Niddatal
Hauptstraße 2

Sekretariat des Ortsgerichts
Frau Roswitha Alsleben / Herr Michael Drozd
Zimmer 105
Telefon: 912450 / 912452
E-Mail: ortsgericht@niddatal.de

Zuständiges Amtsgericht
Amtsgericht Friedberg
Bad Homburger Straße 18
61169 Friedberg

Ortsgerichtsangelegenheiten

Beglaubigungen von Unterschriften
Die zu beglaubigende(n) Unterschrift(en) muss/müssen persönlich vor dem Ortsgerichtsvorsteher bzw. dessen Sekretariat vollzogen werden. Die/der Unterzeichnende(n) muss/müssen sich durch Personalausweis ausweisen.

Blankounterschriften werden nicht beglaubigt.

Kirchenaustrittserklärungen
Entweder direkt beim Amtsgericht Friedberg oder beim hiesigen Ortsgericht, hier ist dann die Beglaubigung der Unterschrift (s. o.) erforderlich.

Grundstücksschätzungen
Muß durch den Eigentümer oder Miteigentümer formlos schriftlich beantragt werden.

Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Brandversicherungsurkunde

Es erfolgt eine Ortsbesichtigung durch das Ortsgericht, danach wird eine Schätzungsurkunde erstellt. Die Kosten richten sich nach dem geschätzten Wert.


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