Das Bürgerbüro informiert:
Was ist zu beachten wenn/bei
Anmeldungen/ Ummeldungen/ Abmeldungen Bei Anmeldungen/ Ummeldungen/Abmeldungen sind alle Ausweisdokumente vorzulegen. Mit Hauptwohnung abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen. Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, müssen Sie sich nur innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Änderung KfZ-Scheine Bei Umzügen innerhalb des Wetteraukreises nach Niddatal oder innerhalb Niddatals besteht die Möglichkeit gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Eine zusätzliche Vorsprache in einer der Zulassungsstellen des Wetteraukreises ist in diesen Fällen damit nicht mehr notwendig. Dazu benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihren KfZ-Schein. Es ist eine Gebühr von 10,70 € zu entrichten.
Beantragung eines Führungszeugnisses Legen Sie ein Ausweisdokument vor. Es ist eine Gebühr von 13,00 € zu entrichten. Je nach Belegart N (für eigene Zwecke) oder O (zur Vorlage bei einer Behörde) wird das Führungszeugnis zu Ihnen nach Hause oder auf eine andere Behörde geschickt. Für die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart O benötigen wir die Adresse der empfangenden Behörde und die Angabe eines Geschäftszeichens.
Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Legen Sie ein Ausweisdokument vor. Es ist eine Gebühr von 13,00 € zu entrichten. Je nach Belegart 1 (für eigene Zwecke) oder 9 (zur Vorlage bei einer Behörde) wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu Ihnen nach Hause oder auf eine andere Behörde geschickt. Für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 benötigen wir die Adresse der empfangenden Behörde und die Angabe eines Geschäftszeichens mit.
Beantragung von Personalausweisen Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig, da Sie Ihre Unterschrift vor uns leisten müssen. Um Ihre Identität zu belegen muss der aktuellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis / Kinderreisepass vorgelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Geburtsurkunde. Wir benötigen ein aktuelles Lichtbild mit neutralem, hellem Hintergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augenfarbe. Bei Beantragung unter dem 16. Lebensjahr werden die Unterschriften beider Elternteile benötigt. Die Gebühr hierfür beträgt 8,00 €, bei Neubeantragung wegen Namensänderung 11,00 €, bei Verlust/Diebstahl/anderweitiger Ungültikgeit vor Ablauf des alten Ausweises 13,00 €. Personalausweise werden für Kinder ab 10 Jahre ausgestellt. Der erste Personalausweis ist kostenlos. Je nach Alter hat der Ausweis unterschiedliche Gültigkeiten: - unter 24 Jahren 6 Jahre - über 24 Jahren 10 Jahre Es besteht die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Personalausweis im Zuge der Beantragung eines "üblichen" Personalausweises ausstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt 15,00 €. Es wird ein weiteres Lichtbild benötigt.
Beantragung von Reisepässen Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig, da Sie Ihre Unterschrift vor uns leisten müssen. Um Ihre Identität zu belegen muss der aktuellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis / Kinderreisepass vorgelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Geburtsurkunde. Die Gebühr für Personen unter 24 Jahren beträgt 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre) über 24 Jahren beträgt 59,00 € (Gültigkeit 10 Jahre) Wir benötigen ein aktuelles Lichtbild mit neutralem, hellem Hintergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augenfarbe. Bei Beantragung unter dem 18. Lebensjahr werden die Unterschriften beider Elternteile benötigt. Es besteht die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Reisepass im Zuge der Beantragung eines "üblichen" Reisepasses ausstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt 26,00 €. Es wird ein weiteres biometrisches Lichtbild benötigt.Für die "ganz Eiligen" kann ein Express-Reisepass beantragt werden. Er ist in der Regel innerhalb von drei Werktagen fertig. Die Gebühren betragen für Personen unter 24 Jahren 69,50 €, bei Personen über 24 Jahren 91,00 €. Bitte beachten Sie, dass wir (ab einem Alter von 6 Jahren) Ihre Fingerabdrücke einscannen müssen.
Beantragung von Kinderreisepässen Es wird ein biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellem Hintergrund benötigt, sowie die Angaben von Größe und Augenfarbe des Kindes benötigt. Die Unterschriften beider Elternteile sind zu leisten. Ab schreibfähigem Alter ist ein persönliches Erscheinen des Kindes zur Unterschrift notwendig. Der alten Kinderausweis/Kinderreisepass oder die Original-Geburtsurkunde müssen Sie bei der Beantragung vorlegen. Die Gebühr beträgt 13,00 €. Kinderreisepässe können nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden.
Änderung/ Beantragung von Lohnsteuerkarten Wir sind für die Ausstellung Ihrer Lohnsteuerkarte örtlich zuständig, wenn Sie am 20. September des vorherigen Kalenderjahres, für das die Karte gilt, in Niddatal gewohnt haben. Ist dies nicht der Fall, ist die Gemeinde zuständig, in der Sie zu diesem Stichtag gewohnt haben. Bei verheirateten Arbeitnehmern gilt als Hauptwohnung die Wohnung des älteren Ehegatten, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Lohnsteuerkarten werden ab dem 13. Lebensjahr ausgestellt. Wenn Sie als Ehepaar Ihre Lohnsteuerklassen tauschen möchten, legen Sie bitte beide Karten vor. Für die Eintragung von Lohnsteuerklasse II bringen Sie bitte Ihre Lohnsteuerkarte und eine Geburtsurkunde mit (für den Fall, dass die Meldung der Geburt bei uns noch nicht eingegangen ist). Zusätzlich muss eine Versicherung ausgefüllt werden, in der Sie bestätigen, dass keine andere volljährige Person in Ihrer Wohnung lebt. Für die Eintragung von Kindern unter 18 Jahren ist die Gemeinde, für Kinder über 18 Jahren ist das Finanzamt zuständig. Den enstprechenden Antrag auf Vereinfachte Lohnsteuerermäßigung zur Vorlage beim Finanzamt können Sie bei uns erhalten. Für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte beträgt die Gebühr 5,00 €. Zusätzlich muss ein Antrag auf Ersatzlohnsteuerkarte ausgefüllt werden.
Beantragung von Meldebescheinigungen
Hierfür ist eine Gebühr von 8,00 € zu entrichten. Für die Führerschein-Meldebescheinigungen wird zusätzlich der von Ihnen ausgefüllte Antrag zur Fahrerlaubnis benötigt, ein biometrisches Lichtbild und ihr Personalausweis. Beantragung von Fischereischeinen Der Fischereischein kann für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt werden. Ein Jugendfischereischein kann für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden. Voraussetzungen zur Erteilung eines Fischereischeines: Der/die Antragsteller/in - muss mindestens 12 Jahre alt sein - in Niddatal wohnen bzw. angeln wollen - einen Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung besitzen (gilt nicht für Jugendfischereischeine) - ein Passbild vorlegen - die erforderliche Gebühr entrichten Bei Jugendfischereischeinen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Gebühren: Jugend-Jahresfischereischein Fischereiabgabe 3,50 € Verwaltungsgebühr 4,00 € gesamt 7,50 € Jugend-Fünf-Jahresfischereischein Fischereiabgabe 17,00 € Verwaltungsgebühr 6,00 € gesamt 23,00 € Jahresfischereischein Fischereiabgabe 7,50 € Verwaltungsgebühr 5,00 € gesamt 12,50 € Fünfjahresfischereischein Fischereiabgabe 27,00 € Verwaltungsgebühr 9,00 € gesamt 36,00 € Zehnjahresfischereischein Fischereiabgabe 50,00 € Verwaltungsgebühr 18,00 € gesamt 68,00 €
Gewerbean-/ab-/ummeldungen Bringen Sie zur Meldung Ihres Gewerbes ein Ausweisdokument mit. - evtl. Erlaubnis / Handwerkskarte / Aufenthaltserlaubnis - evtl. Führungszeugnis Falls Sie eine Bestätigung der Gewerbemeldung benötigen, fällt eine Gebühr von 22,00 € an. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Verlegung des Gewerbes das Gewerbe beim vorherigen Gewebeamt abmelden müssen und beim neuen Gewerbeamt neu anmelden müssen. Es erfolgt hier keine automatische Übermittlung. Gebühren sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
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