Freitag, 21.04.2023

Anmeldung / Anzeigepflicht von Zweckfeuer

von Stadt Niddatal

Ab sofort ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Astschnitt in schriftlicher Form anzumelden. 

Hierzu benutzen sie bitte das entsprechende Formular, welches online im Bereich 'Ordnungsamt' zu finden ist.

Das Formular ist ebenfalls im Bürgerbüro erhältlich.

 

Die wichtigsten Informationen kurz erläutert:

Anzeigepflicht

Die Feuerwehr ist vor jeder Verbrennung vorab zu informieren; dies geschieht durch das Ordnungsamt der Stadt Niddatal. Melden Sie Ihr Zweckfeuer daher 3 Arbeitstage vor dem Abbrenndatum bei der Stadt Niddatal an.

Die Anzeige muss enthalten:

  • Datum und Zeitraum
  • Lage und Größe des Grundstücks, auf dem die Abfälle verbrannt werden sollen
  • Art und Menge des Abfalls
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Aufsichtspersonen

 

Zeitliche Beschränkung

Montag bis Freitag von 8:00 bis 16.00 Uhr 

Samstag von 8:00 bis 12.00 Uhr 

 

Aufsicht

Das Abbrennen ist nur unter ständiger Aufsicht von mindestens einer zuverlässigen Person vorzunehmen. Name, Anschrift und ständige Erreichbarkeit der Aufsichtsperson/en sind in der Anzeige mitzuteilen.

 

Nach dem Zweckfeuer

Vor Verlassen der Abbrennstelle ist durch die Aufsichtsperson/en sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind. Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.

 

...

Diesen Artikel teilen