Die Bannergrafik zeigt einen Überblick über Niddatal, Ilbenstadt

Bauen & Wohnen

Allgemeine Informationen

Bei der Errichtung eines Neubaus benötigen Sie folgende Anschlüsse: Strom, Wasser, Abwasser Gas (optional), Telefon. Informationen zu den Anschlüssen erhalten Sie bei den nachstehenden Anbietern:

Strom

Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (OVAG)
Hanauer Straße 9-13 61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 82-0 Fax: 06031 / 82-1332
www.ovag.de

Wasserversorgung und Abwasserversorgung

Stadtwerke Niddatal
Bauhof
Hauptstraße 2, 61194 Niddatal
Tel.: 06034/9124-43

Gas (optional)

Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (OVAG)
Hanauer Straße 9-13 61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 82-0 Fax: 06031 / 82-1332
www.ovag.de

Im Stadtgebiet haben folgende Firmen bereits Gasleitungen verlegt:

Baugebiete Geschwister-Scholl-Straße (Assenheim) und Burg-Gräfenröder Straße (Ilbenstadt):
PRIMAGAS GmbH, Luisenstraße 113, 47799 Krefeld, Tel.: 02151/852-0,
Ansprechpartner: Herr Klink, Tel.: 0172/2044230 oder
PRIMAGAS Regionalcenter 0180/1111 4444,
E-Mail: info@primagas.de

Sonstige Anbieter:

Tycza Totalgas GmbH, Reinhard Müller, Obertorstraße 5, 65760 Eschborn,
Tel.: 06196/9696304,
E-Mail: info@tytogaz.de

Gewerbegebiet Marie-Curie-Straße (Ilbenstadt):
Propan RHEINGAS GmbH & Co. KG, Levi-Strauss-Allee 18, 63150 Heusenstamm
Telefon: 06104 921051

Bauherrenberatung der Telekom:

Philipp-Reis-Straße 4
35398 Gießen
Tel. 0800/330 1903
Fax: 0521/9210 1631

Anmerkung: Antragstellung für das Verlegen des Telefonkabels ist mit der Bauherrenberatung zu klären. Nach Kontaktaufnahme mit der Bauherrenberatung der Telekom erfolgt die Verlegung, das Anschließen und die Freischaltung des Telefonkabels durch die Telekom Bau- und Liegenschaftsverwaltung. INSA 19.12.2006

Glasfaseranschluss:

YplaY bietet in den Neubaugebieten in Niddatal High-Speed-Internet mit einem direkten Glasfaseranschluss (FTTH) an, über den Sie unsere Multimediadienste wie Dual-YplaY und Triple-YplaY mit aktuell maximal 300 Mbit/s Download und 100 Mbit/s Upload nutzen können. Informationen erhalten Sie bei unserer Hotline 06047 3869002 oder senden Sie uns eine E-Mail an beratung@yplay.de. Gerne können Sie sich auch vorab auf unserer Homepage www.yplay.de informieren.

Zurzeit werden durch sie Stadtverwaltung keine Bauplätze angeboten. Bitte informieren Sie sich auf den gängigen Internetportalen nach Privatverkäufen.

Hinweis: Die gesiegelten Originale können in der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Assenheim

Wickstadt Außenbereichssatzung
A1 Im Biengarten-Amaliengarten
A2 In den Litzelgärten
A3 Westliche Randgebiete
A3 1. und 2. Änderung
A3 3. Änderung
A3 4. Änderung
A3 5. Änderung
A3 6. Änderung
A3 8. Änderung
A3 9. Änderung
A3 10. Änderung
A3 11. Änderung
A3 12. Änderung
A5 In den Steinäckern
A6 Litzelgärten-Im Hain 1. Änderung
A6 Litzelgärten-Im Hain 2. Änderung
A7 Am Amalienschloss
A7 Am Amalienschloss 1. Änderung
A8 An der Hainaumühle
A9 Mühlweg (3. Änderung )
A9 Mühlweg (4. Änderung)
A10 Zwischen Dorn-Assenheimer Straße und Nidda
A10 Zwischen Dorn-Assenheimer Straße und Nidda 1. Änderung
A10 Zwischen Dorn-Assenheimer Straße und Nidda 2. Änderung
A11 Zwischen Silzweg und Nidda
A11 Zwischen Silzweg und Nidda 1. Erweiterung
A12 Zwischen Hauptstraße und Nidda
A12 Zwischen Hauptstraße und Nidda 1. Änderung
A14 Seniorenheim
A 16 Am Steinweg 1. Änderung

Bönstadt

B1 Am Mühlberg links-Am Weißen Stein
B1 Am Mühlberg links-Am Weißen Stein 1. Änderung
B3 Östlich der Kleinstraße
B4 Nördlich der Ortslage
B6 Die Wiesgärten-Die Bitzgärten 1.Änderung
B7 Die Helgengärten
B8 Gutenbergstraße und Umgebung
B8 Gutenbergstraße und Umgebung 1. Änderung
B10 Am Mühlbach 1. Änderung

Ilbenstadt

I2 Bei der Kapelle
I4 Im Breul
I4 Im Breul 1. Änderung
I4 Im Breul 2. Änderung
I5 Hinter den Zäunen
I6 In der Flur 10
I6 In der Flur 10 1. Änderung
I8 Burg-Gräfenröder-Straße 1. Änderung
I8 Burg-Gräfenröder-Straße 2. Änderung
I8 Burg-Gräfenröder-Straße 3. Änderung
I8 Burg-Gräfenröder-Straße 1. Erweiterung
I9 Am Schinderweg 1. Änderung
I9 Am Schinderweg 1. Erweiterung
I10 Im Kloster-Gutshöfe
I10 Im Kloster-Gutshöfe 1. Änderung
I10 Im Kloster-Gutshöfe 2. Änderung
I11 An der Steinkaute 1. Änderung
I11 An der Steinkaute 2. Teilbereich

Kaichen

K1 Am Breul
K1 Am Breul 2. Änderung
K2 Beiderseits des Panoramawegs
K3 Die Breulwiese 2. Änderung
K4 Die Hopfwiese
K5 Erbstädter Höhe 2. Änderung
K8 Hinter den Mühlgärten
K9 Hinter der Steinernen Pforte
K9 Hinter der Steinernen Pforte 1. Änderung
K13 Über den Stockgärten
K14 Am Alten Erbstädter Weg

Kleingartengebiete

Assenheim AG2 Im Schnellfort
Assenheim AG3 In den Wehrgärten
Assenheim AG4 In den Wörthgärten
Assenheim AG5 2. Änderung
Assenheim AG5 Stadtacker-Der vordere Stadtacker
Assenheim AG6 In dem Lochgarten

Bönstadt BG1 Hinter den Sternbacher Gärten-Am Heidenstock
Bönstadt BG2 Alter Haingraben-Muckengärten-Die Rennweingärten

Ilbenstadt IG1 Auf dem Breul
Ilbenstadt IG2 Hartmannsgärten-Mühlanger
Ilbenstadt IG3 Pfarrgarten
Ilbenstadt IG4 Aulochsgärten-Aulochswiesen

Kaichen KG1 An der Waschbach
Kaichen KG2 In den Weingärten-In den Weinbergen

Hinweis: Die Originale können in der Stadtverwaltung eingesehen werden.

I 3 "Im Auloch - 1. Änderung"

Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

I 10 "Gutshöfe im Kloster - 1. Erweiterung"

Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan
Begründung

Zur Zeit finden keine Versteigerungen statt.

Seit 01.01.2006 wird die gesplittete Abwassergebühr von der Stadt Niddatal erhoben.

Eine Erhebung über den Grad und die Größe der versiegelten Flächen auf privaten und öffentlichen Grundstücken, die in das Kanalnetz entwässern, wurde im Jahr 2005 auf der Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2001 durchgeführt.

Inzwischen sind seit der ersten Erhebung 8 Jahre vergangen und Niddatal hat sich im Kleinen wie im Großen verändert. Zahlreiche neue Baugebiete sind hinzugekommen und auch am bestehenden Gebäudebestand haben sich viele Änderungen ergeben.

Die nun stattfindende Aktualisierung der Flächenerhebung zur gesplitteten Abwassergebühr der Stadt Niddatal wird wie im Jahr 2005 mit dem Luftbild-Verfahren durchgeführt. Beim Luftbild-Verfahren werden die Dachflächen sowie die zusätzlich befestigten Flächen (Hof-, und Bodenflächen) zentral durch die Auswertung der Luftbilder ermittelt. Hierfür wurde im Frühjahr 2013 eine Befliegung durchgeführt. Die resultierenden Bilder wurden dann für eine photogrammetrische Auswertung herangezogen, und es wurden die die versiegelten Flächen nach folgenden Kriterien ausgewertet:

Dachflächen (vollversiegelt, bekiest oder begrünt)
Bodenflächen (vollversiegelt oder teilversiegelt)

Darauf folgte 2013 das sogenannte Selbstauskunftsverfahren, bei dem die Grundstücks-eigentümer (ggf. auch die Hausverwaltungen einer WEG) Erfassungsbögen für die im Eigentum oder zu verwaltenden Grundstücke zugestellt bekommen. Die Erfassungsbögen beinhalten die aus der Befliegung ausgewerteten Flächen, um dann entsprechende Angaben über das Abflussverhalten und die Kanalwirksamkeit angeben zu können.

Projektbezogene Informationen

Unter www.bauprojekte.deutschebahn.com können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren, um aktuelle Informationen über Bauarbeiten in Ihrer Umgebung zu erhalten. Zudem bietet das BauInfoPortal der Deutschen Bahn die Möglichkeit sich über die wichtigsten Bauprojekte deutschlandweit zu informieren.“

Was bedeutet das für Kaichen?

Ein halbes Jahr Zeit für das gemeinsame Erarbeiten, wie die Zukunft gestaltet werden soll (Dorfentwicklungskonzept)
bis 2017 Unterstützung für die abgestimmten Projekte und Vorhaben
öffentliche und private Vorhaben

Wer ist beteiligt

die Bevölkerung, groß und klein, alt und jung
Vereine, Organisationen, Gewerbetreibende, Kirchen, ...
die Stadt Niddatal - Stadtparlament - Stadtverwaltung
die Moderatoren
das städtebauliche Beratungsbüro
Kreis- und Regionalentwicklung Wetteraukreis

Wie wird der Ablauf bis zur Erstellung des Dorfentwicklungskonzeptes sein?

1. Arbeitstreffen in Gruppen, um Ziele für den Ort, die Themenfelder und Projekte zu benennen
2. Ortsrundgänge, Exkursionen und...
3. Auswertung und Diskussion aller vorhandenen und erhobenen Daten
4. Entwurf und Absprache eines Dorf-Entwicklungs-Konzeptes
5. Koordinationstermin mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) als die koordinierende Stelle in Hessen
6. danach Abschlussveranstaltung
7. Durchführung der ausgewählten Projekte bis 2017/2018 = Ende der Förderung für Dorferneuerung

Dorfentwicklungs-Konzept
Ergebnisse der Umfrage
Präsentation Dorferneuerungskonzept
WK_Flyer_Dorferneuerung_neu.pdf