Dienstag, 09.03.2021

Betretungsverbot des Feuchtwiesengebietes

von Landrat des Wetteraukreises

Das Betreten des Feuchtwiesengebietes ist in der Zeit vom 01. März 2021 bis 30. Juni 2021 untersagt!

Rechtsgrundlage:

Zeitlich befristete Schutzanordnung zum Schutz von Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und Rohrweihe im Gemarkungsbereich „Niederwiesen“ in der Gemarkung Ilbenstadt vom 25.01.2021 - Az.:4.1.2/17.3-1184-15965/21 -.

Ausgenommen sind lediglich Handlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung und der Jagd, soweit hierbei die geschützten Vogelarten nicht absichtlich beeinträchtigt werden.

Weiterhin vom Betretungsverbot ausgenommen sind ebenso zwingend erforderliche Maßnahmen zur Überwachung, Unterhaltung und Instandsetzung der vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen.

 

Zuwiderhandlungen stellen nach § 69 Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 BNatSchG Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- € geahndet werden.

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