Mittwoch, 15.09.2021

Corona-Regeln in Hessen ab 16.09.2021 - Was gilt wo?

von Land Hessen

EINHEITLICHE MASKENPFLICHT

- Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

- Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz.

 

PRIVATE TREFFEN

- Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen.

- Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

 

ARBEITSPLÄTZE

- Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.

 

SCHULE

- Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 2x pro Woche. In den ersten zwei Wochen nach den Ferien: 3x pro Woche.

- Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske. In den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien: Unterricht mit Maske.

- Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitzplatz und tägliche Tests.

 

KITA

- Regelbetrieb

 

SPORT

- Drinnen: 3G-Pflicht

- Im Freien: Keine Einschränkungen

 

KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK- STÄTTEN ETC.)

- Drinnen: 3G-Pflicht

- Im Freien: Keine Einschränkungen

 

VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN)

- Drinnen: 3G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.

- Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen.

- Ab 500 Personen drinnen bzw. 1.000 Personen im Freien: Genehmigungspflicht

- Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: 3G nur im Innenbereich.

- Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.

- Sportgroßveranstaltungen (3G): Ab einer Zuschauerzahl von 5.000 ist eine 50-prozentige Auslastung zulässig, max. jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher (einschließlich geimpfter und genesener Personen).

 

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN

- 3G-Pflicht

- Maskenpflicht

 

EINZELHANDEL

- Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.

 

GASTRONOMIE

- Drinnen: 3G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz für Personal und Gäste

- Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept

 

CLUBS/ DISCOTHEKEN

- Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung.

- Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.

 

HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN

- Negativnachweis bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufenthalt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.

 

ÖPNV

- Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.

 

HOCHSCHULEN

- Überwiegend Präsenz-Semester.

- 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt

 

PROSTITUTIONS- STÄTTEN

- 3G-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

 

2G – OPTION

Zugang nur für Getestete und Geimpfte

Heißt:

Keine Maskenpflicht Keine Abstandsregeln

Keine Kapazitätsbeschränkung

 

ESKALATIONSSTUFEN

Die bisherige 7-Tage-Inzidenz zur Angabe der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird durch zwei neue landesweite Kriterien ersetzt: 

(1) Hospitali- sierungsinzidenz: Anzahl der innerhalb von 7 Tagen neu wegen Corona in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen und (2) Mit Corona-Patienten belegte Intensivbetten in Hessen. Beim überschreiten der Schwellenwerte, ergreift die Landesregierung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen.

 

Stufe 1: Hospitalisierungsinzidenz > 8 bzw. Intensivbetten > 200: Weitere Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen etc. oder PCR-Test-Vorgaben

 

Stufe 2: Hospitalisierungsinzidenz > 15 bzw. Intensivbetten > 400: Weitere Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen etc., insbesondere 2G-Regel

 

Regelungen für Genesene und Geimpfte

- Geimpfte und Genesene werden bei Veranstaltungen mit Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.

- Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.

- Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.

- Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten- Gebiet.

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