von Land Hessen
EINHEITLICHE MASKENPFLICHT
- Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
- Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz.
PRIVATE TREFFEN
- Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen.
- Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
ARBEITSPLÄTZE
- Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.
SCHULE
- Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 2x pro Woche. In den ersten zwei Wochen nach den Ferien: 3x pro Woche.
- Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske. In den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien: Unterricht mit Maske.
- Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitzplatz und tägliche Tests.
KITA
- Regelbetrieb
SPORT
- Drinnen: 3G-Pflicht
- Im Freien: Keine Einschränkungen
KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK- STÄTTEN ETC.)
- Drinnen: 3G-Pflicht
- Im Freien: Keine Einschränkungen
VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN)
- Drinnen: 3G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.
- Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen.
- Ab 500 Personen drinnen bzw. 1.000 Personen im Freien: Genehmigungspflicht
- Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: 3G nur im Innenbereich.
- Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.
- Sportgroßveranstaltungen (3G): Ab einer Zuschauerzahl von 5.000 ist eine 50-prozentige Auslastung zulässig, max. jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher (einschließlich geimpfter und genesener Personen).
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN
- 3G-Pflicht
- Maskenpflicht
EINZELHANDEL
- Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
GASTRONOMIE
- Drinnen: 3G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz für Personal und Gäste
- Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept
CLUBS/ DISCOTHEKEN
- Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung.
- Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.
HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN
- Negativnachweis bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufenthalt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.
ÖPNV
- Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
HOCHSCHULEN
- Überwiegend Präsenz-Semester.
- 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt
PROSTITUTIONS- STÄTTEN
- 3G-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
2G – OPTION
Zugang nur für Getestete und Geimpfte
Heißt:
Keine Maskenpflicht Keine Abstandsregeln
Keine Kapazitätsbeschränkung
ESKALATIONSSTUFEN
Die bisherige 7-Tage-Inzidenz zur Angabe der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird durch zwei neue landesweite Kriterien ersetzt:
(1) Hospitali- sierungsinzidenz: Anzahl der innerhalb von 7 Tagen neu wegen Corona in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen und (2) Mit Corona-Patienten belegte Intensivbetten in Hessen. Beim überschreiten der Schwellenwerte, ergreift die Landesregierung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Stufe 1: Hospitalisierungsinzidenz > 8 bzw. Intensivbetten > 200: Weitere Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen etc. oder PCR-Test-Vorgaben
Stufe 2: Hospitalisierungsinzidenz > 15 bzw. Intensivbetten > 400: Weitere Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen etc., insbesondere 2G-Regel
Regelungen für Genesene und Geimpfte
- Geimpfte und Genesene werden bei Veranstaltungen mit Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
- Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
- Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.
- Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten- Gebiet.
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