Freitag, 26.04.2024

Das Steueramt Niddatal informiert! - Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet Niddatal

von Stadt Niddatal

Die Stadt Niddatal erhebt wie nahezu alle hessischen Städte und Gemeinden eine jährliche Hundesteuer. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Stadt Niddatal. Die jährliche Hundesteuer in Niddatal beträgt aktuell für den ersten Hund 60 Euro, für den zweiten Hund 95 Euro und für den dritten und jeden weiteren Hund 105 Euro. Der jährliche Steuersatz für einen „gefährlichen Hund“ beträgt aktuell 750 Euro.


Die jährliche Festsetzung der Hundesteuer setzt jedoch voraus, dass dem Steueramt der Stadt Niddatal alle „Vierbeiner“ bekannt sind. Aktuell muss jedoch festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen. 

 

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Niddatal nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme nach § 14 der Hundesteuersatzung der Stadt Niddatal durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Niddatal in der Zeit vom 6. Mai 2024 bis zum 13. Juli 2024 durch Mitarbeiter der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste GmbH (mit Sitz in Düren) aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit zwischen 9 und 19 Uhr und samstags zwischen 10 und 17 Uhr im Stadtgebiet unterwegs.

 

Die durch die Stadt Niddatal beauftragte Firma Springer wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu tragen die Mitarbeiter der Firma Springer sichtbar eine von der Stadt Niddatal ausgestellten Ausweis. Zur Durchführung der Bestandsaufnahme werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern vor Ort erhoben. 

 

Falls während der Bestandsaufnahme nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 1.000 Euro geltend gemacht werden. Daher wird allen Hundehalter empfohlen schnellstens ihre Hunde anzumelden, um Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Niddatal sowie das für die Hundesteueranmeldung erforderliche Formular sind auf der Homepage der Stadt Niddatal unter „www.niddatal.de“ zu finden. Für Rückfragen steht weiterhin das Steueramt Niddatal telefonisch unter 06034/ 9124-31 sowie per E-Mail unter „melanie.rothe@niddatal.de“ zur Verfügung.

 

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