Freitag, 10.01.2025

Das Wahlamt informiert!

von Stadt Niddatal - Wahlamt

Anlässlich der am Sonntag, den 23.02.2025 stattfindenden Bundestagswahl darf sich zunächst der Magistrat und die Wahlleitung der Stadt Niddatal für die außerordentlich hohe Resonanz aus der Bürgerschaft zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelfer bedanken. Die insgesamt 6 Urnenwahlvorstände und 4 Briefwahlvorstände konnten problemlos personell besetzt werden.

Aufgrund der zahlreich eingegangenen Bewerbungen aus der Bürgerschaft konnten leider nicht alle berücksichtigt werden. Wir bitten diesbezüglich bei allen unberücksichtigten Bewerbern um Verständnis, und sichern bereits heute zu, dass alle Bewerber bei zukünftigen Wahlen erneut berücksichtigt und ein persönliches Anschreiben vom Wahlamt erhalten werden.

Die schriftlichen Berufungen der einzelnen Wahlvorstandsmitglieder für die Bundestagswahl 2025 gehen in den nächsten Tagen den betreffenden Personen zu.

 

Welche Neuigkeiten gibt es zur anstehenden Bundestagswahl?

 

Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden nach aktuellem Stand ab dem 13.01.2025 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Niddatal versendet. Diese sollten bis spätestens Samstag, 01.02.2025 allen Wahlberechtigten vorliegen.

Sollten im Einzelfall bis zum 01.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung zugegangen sein, man jedoch glaubt selbst wahlberechtigt in Niddatal zu sein, wenden Sie sich bitte zeitnah an das Wahlamt der Stadt Niddatal.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich, wie in früheren Wahlen auch, ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines/ von Briefwahlunterlagen. Der Antrag kann bis Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Niddatal gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen können an Ihre Wohnadresse gesendet werden oder im Bürgerbüro der Stadt Niddatal zu den üblichen Sprechzeiten abgeholt werden. Sollten Sie persönlich die Unterlagen im Bürgerbüro abholen, können Sie selbstverständlich Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Für die Stimmabgabe im Rathaus bedarf es keiner separaten Terminvereinbarung, wobei der Aufenthalt im Rathaus dann nicht mit der Erledigung weiterer Anliegen im Bürgerbüro oder Ordnungsamt kombiniert werden kann. Dies würde zu längeren Wartezeiten bei alle diejenigen führen, die vorab eine Online-Terminvereinbarung vorgenommen haben.

Für möglicherweise entstehende Wartezeiten bitten wir jetzt schon um Nachsicht.

Weiterhin wird es zwischen dem 13.01.2025 und 18.02.2025 möglich sein, online über die Homepage der Stadt Niddatal (www.niddatal.de) die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierzu wird jedoch Ihr persönliches Wahlbenachrichtigungsschreiben benötigt. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte Internetverbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Entsprechende Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der papierlosen Beantragung eines Wahlscheines können auf der Homepage der Stadt Niddatal eingesehen werden.

Alle Wähler, die klassisch im Wahllokal wählen möchten, können dies am Wahlsonntag, 23.02.2025, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erledigen. Hierfür werden nachfolgende Wahlbezirke/ Wahllokale eingerichtet:

Wahlbezirk Assenheim I:
Städtischer Kindergarten Assenheim
Geschwister-Scholl-Straße 28, 61194 Niddatal- Assenheim

Wahlbezirk Assenheim II:
Städtischer Kindergarten Assenheim
Geschwister-Scholl-Straße 28, 61194 Niddatal- Assenheim

Wahlbezirk Bönstadt:
Feuerwehrhaus Bönstadt
Sternbacher Straße 2, 61194 Niddatal- Bönstadt

Wahlbezirk Ilbenstadt I:
Städtische Gymnastikhalle Ilbenstadt
Schulstraße 38, 61194 Niddatal- Ilbenstadt

Wahlbezirk Ilbenstadt II:
Städtische Gymnastikhalle Ilbenstadt
Schulstraße 38, 61194 Niddatal- Ilbenstadt

Wahlbezirk Kaichen:
Altes Schulhaus / Altes Amtshaus Kaichen
Brunnenstraße 6, 61194 Niddatal- Kaichen

Den zutreffenden Wahlbezirk entnehmen Sie bitte Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben.

Abschließend dürfen wir noch aufgrund des vorgezogenen Wahltermines darauf hinweisen, dass die beantragten Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl (online möglich ab 13.01.25) erst ab Anfang Februar ausgehändigt bzw. versendet werden können, unabhängig von der Beantragung. Eine frühere Ausgabe bzw. Versendung der Briefwahlunterlagen kann nicht erfolgen, da aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Einreichungs- und Beschwerdefristen der Wahlvorschläge der Parteien die Stimmzettel dem Wahlamt nicht vorliegen.

Für Fragen rund um die Wahl steht Ihnen selbstverständlich das Wahlamt der Stadt Niddatal zu den allgemeinen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.

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