Donnerstag, 21.01.2021

Dauerbescheide Grundsteuern und Hundesteuer

von Steueramt Niddatal

Zur Kostenoptimierung werden keine jährlichen Steuerbescheide für Grundsteuer A und B und Hundesteuer mehr versandt. 

Bewahren Sie deshalb Ihren Dauerbescheid sorgfältig auf. Ändern sich die
Bemessungsgrundlagen werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide als Dauerbescheide
zugestellt. Die Grundsteuern und Hundesteuern werden dann durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 

Wir empfehlen Ihnen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und die Steuern abbuchen zu lassen. Formulare erhalten Sie bei der Stadtlasse Niddatal und im Internet unter: niddatal.de

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