Dienstag, 12.01.2021

Hessische Impfstrategie

von Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Die Impfungen werden ab dem 19. Januar 2021 in den sechs Regional-Impfzentren Kassel, Heuchelheim (Gießen), Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt beginnen. Hessinnen und Hessen, die der höchsten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, können sich ab dem 12. Januar 2021 für ihre persönliche Corona-Schutzimpfung anmelden.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind sowie Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflege-diensten, Rettungsdienste sowie weiteren medizinischen Einrichtungen. 


Angehörige dieser ersten Gruppen können ihren persönlichen Impftermin über zwei Möglichkeiten vereinbaren. 


Per Telefon:

116 117 
oder 
0611 - 505 92 888 
Erreichbarkeit täglich von 8-20 Uhr 


Im Internet:

www.impfterminservice.de 
oder 
www.impfterminservice.hessen.de 


Impfwillige Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht geimpft werden können, bitten wir zunächst um Geduld. Die Priorisierung bestimmter Personenkreise ist vom Bundesgesundheitsministerium vorgegeben und der Sache nach zwingend, weil noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. 
Um vor allem die Bürgerinnen und Bürger im Alter von 80 Jahren und älter zu erreichen, werden diese vom Land Hessen zentral angeschrieben, um sie über das bestehende Impfangebot zu informieren. Im Anschreiben werden die Priorisierung dieser Zielgruppe, die Möglichkeiten einer Impfung sowie die Anmeldung dazu erläutert. 


Für immobile Personen, die auch mit Unterstützung aus dem Familien-, Freun-des- oder Bekanntenkreis keine Möglichkeit haben, ins Impfzentrum zu gelangen, sind alle Initiativen vor Ort sehr willkommen, um diese zu ihrem Termin in das Impfzentrum bringen zu können, damit an den erfolgreichen Impfstart in Hessen anzuknüpfen und die Covid-19-Pandemie möglichst bald überwinden zu können. Wir bitten Sie bei der Organisation zu berücksichtigen, dass sich eine Vergabe zeitgleicher Impftermine in den regionalen Impfzentren zur Ermöglichung des Transports mehrerer Impfberechtigter aus organisatorischen Gründen nicht ermöglichen lässt. 

Gemeinsam können und werden wir diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe bewältigen.

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