von Stadt Niddatal
Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung alle Hundehalter auf die Verpflichtung zur sichtbaren Anlegung der Hundesteuermarke erinnern. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Niddatal, die für jedermann auf der Homepage der Stadt Niddatal nachzulesen ist.
Hintergrund der heutigen öffentlichen Aufforderung sind die zahlreichen im Rathaus eingehenden Beschwerden. Vermehrt wird nicht nur das nicht korrekte Führen von Hunden angezeigt, sondern auch der Hinweis gegeben, dass der Anbringung der Hundesteuermarke nicht gefolgt wird und demnach auch nicht ersichtlich ist, ob der betreffende Hund korrekt bei der Stadtverwaltung gemeldet wurde.
Die Stadtverwaltung Niddatal bittet alle Hundehalter darauf zu achten, dass die sie ihre Hundesteuermarke an ihrem Hund gut sichtbar anbringen.
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