Montag, 30.05.2022

Informationen für Ukrainische Geflüchtete zur Antragstellung beim Jobcenter für SGB II Leistungen ab 01. Juni 2022

von Jobcenter Wetterau

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enden voraussichtlich spätestens zum 31. August 2022. Ab dem 01. Juni 2022 kann ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bestehen.

 

Wer ab 01. Juni 2022 weiterhin Sozialleistungen benötigt, muss daher eine Fiktionsbescheinigung durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises besitzen und einen Antrag auf 

SGB II-Leistungen beim Jobcenter stellen. Damit der Anspruch auf SGB II-Leistungen ab Juni 2022 geprüft werden kann, ist es notwendig, dass ein SGB II-Antrag und die notwendigen Unterlagen beim Jobcenter eingereicht werden:

 

Jobcenter Wetterau

Schulze-Delitzsch Str.1

61169 Friedberg

Telefon: 06031 – 6849 287

E-Mail: Jobcenter-Wetterau.Ukraine@jobcenter-ge.de

 

Idealerweise werden die Anträge digital über den Link auf der Homepage des JC gestellt:

Homepage: www.jobcenter-wetterau.de

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

- Kopien aller Pässe

- Kopien aller Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen

- ausgefüllter Antrag mit Unterschrift 

- soweit vorhanden: Kopie des letzten Bescheides der bisherigen Asylbewerberleistungen

- aktuelle Meldebescheinigung

 

Folgende Unterlagen sind notwendig, können aber nachgereicht werden:

- Bestätigung einer Krankenkasse über die Mitgliedschaft (das Jobcenter übernimmt dann die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse)

- Kontoverbindung (deutsches Bankkonto) 

 

Sofern Unterkunftskosten geltend gemacht werden sollen:

- Kopie (Unter-) Mietvertrag

- Angabe der Anzahl aller in der Wohnung lebenden Personen

 

Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen an die oben genannte Adresse schicken oder digital an das E-Mailpostfach übermitteln (bevorzugtes Format: pdf).

Gerne auch Jobcenter digital über die Homepage des JC Wetterau.

Bitte möglichst Kunden- oder BG-Nummer angeben (wahlweise Namen und Geburtsdatum).

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