Mittwoch, 29.06.2022

Kreis untersagt Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen - Pressemitteilung vom 27.06.2022

von Wetteraukreis

Es ist zu trocken im Wetteraukreis. Ergiebiger Regen über mehrere Tage, der das Regendefizit und den Wasserhaushalt wieder ausgleicht, ist jedoch nicht in Sicht. Deshalb untersagt der Wetteraukreis ab dem 1. Juli per Anordnung die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen.

 

Die Wasserführung in den Bächen und Flüssen des Wetteraukreises ist in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen. Stellenweise sind Gewässer schon gänzlich trocken gefallen. Viele Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft, und auch die größeren Gewässer führen Niedrigwasser. „Um eine zusätzliche Belastung des Ökosystems zu verhindern, haben wir uns dazu entschieden, den Eigentümer- und Anliegerverbrauch zu beschränken. Ab sofort ist jegliche Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen unzulässig“, teilt Landrat Jan Weckler mit.

Die Anordnung betrifft insbesondere die Eigentümer und Anlieger der Gewässer. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig: Wer also mit der Gießkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpft, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Der Einsatz von elektrischen oder benzinbetriebenen Pumpen ist hingegen verboten.

Gleichzeitig appelliert Landrat Weckler an alle Bürgerinnen und Bürger, in jeglicher Hinsicht sparsam mit Wasser umzugehen: „Leider zeigen sich die Folgen des trockenen Frühjahrs nun auch ganz deutlich an sinkenden Pegelständen unserer Gewässer. Daher ist ein behutsamer Umgang mit der Ressource Wasser geboten.“

 

Sinkende Pegelstände im Internet abrufbar

Wie sehr die Pegelstände in den Gewässern zurückgegangen sind, kann online auf der Seite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie verfolgt werden. Das HLNUG misst hessenweit regelmäßig an 108 Stellen die Pegelstände von Bächen und Flüssen. In der Wetterau wird unter anderem an folgenden Bächen und Flüssen gemessen:

  • an der Ulfa, zwischen Ulfa und Kohden
  • an der Nidda, bei Unter-Schmitten, Nieder-Florstadt, Ilbenstadt und Bad Vilbel
  • an der Nidder, bei Steinberg und Glauberg sowie in Nidderau-Windecken (Main-Kinzig-Kreis)
  • am Seemenbach, in Büdingen
  • an der Wetter, vor Trais-Münzenberg und oberhalb von Friedberg-Bruchenbrücken
  • an der Usa, in Friedberg

 

Empfindliche Bußgelder

Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht und gilt ab dem Tag der Bekanntgabe, also mit dem 1. Juli 2022. Die Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30. November 2022 oder bis auf Widerruf durch den Kreisausschuss des Wetteraukreises.

Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet. Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots im erforderlichen Umfang, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch gefährdeten Gewässerabschnitten kontrolliert wird. Ein Verstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

 

Quelle: Wetteraukreis

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