Donnerstag, 05.08.2021

Lärmaktionsplan nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

von Stadt Niddatal

Am 4. Mai 2020 trat der Teilplan der dritten Runde zum Lärmaktionsplan für die Landkreise im Regierungsbezirk Darmstadt in Kraft. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung ergab für die L 3187 in der Ortsdurchfahrt Niddatal Stadtteil Assenheim (Nieder-Wöllstädter Straße, Hauptstraße, Bahnhofstraße) teilweise Überschreitungen der Auslösewerte zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Bezuschussung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung.

Die Prüfung wird i.d.R. nur in der ersten Gebäudereihe beidseits der L 3187 ausgelöst; teilweise liegt aber auch keine Auslösung vor. 

Die Prüfung von Lärmsanierung wird von der Stadt Niddatal als sinnvoller Schutz der Anwohner vor dem Verkehrslärm der L 3187 angesehen. 

Haus- und Wohnungseigentümer an der L 3187 in Niddatal Stadtteil Assenheim können daher bei 

Hessen Mobil, Sachgebiet Immissionsschutz in 63571 Gelnhausen, Gutenbergstraße 2-4 (oder mit Email an: „kc.immissionsschutz@mobil.hessen.de“) 

Anträge zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Bezuschussung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung mit Schallschutzfenstern stellen (zum Beispiel bei Schlafräumen auch mit Belüftungseinrichtungen). 

Den Antrag zur Prüfung von Lärmsanierung erhalten Sie im Internet-Auftritt von Hessen Mobil („Service / Downloads & Formulare / Lärmschutz / Antrag Anspruchsvoraussetzungen“) oder bei der Stadtverwaltung Niddatal. 

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