Montag, 06.02.2023

Mitmachen bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023

von Hessisches Statistisches Landesamt

Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) bilden wichtige Grundlage für die Festsetzung des Bürgergelds und anderer Unterstützungsleistungen

Ergebnisse der EVS liefern die Grundlage für die Zusammensetzung des Warenkorbs zur Berechnung der Inflationsrate

Interessierte Haushalte können sich ab sofort für die dreimonatige Erhebung im Jahr 2023 unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ anmelden

Teilnahme per App möglich und Geldprämie von mindestens 100 Euro als Dankeschön

 

Wofür geben die Menschen in Deutschland wieviel Geld aus? Wie verteilen sich ihre Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Statistische Bundesamt (Destatis) gemeinsam mit den Statistischen Ämtern der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden rund 80 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. 

App erleichtert Teilnahme und Einträge von unterwegs

Ganz bequem können die Einnahmen und Ausgaben in einer App auch von unterwegs dokumentiert werden, die speziell für die EVS entwickelt wird. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist aber ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben, zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können. 

Überblick über eigene Ausgaben verschaffen und bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten

Den Teilnehmenden bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“. Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten.

Anmeldungen für die Teilnahme an der EVS 2023 sind ab sofort möglich unter www.evs2023.de/teilnahme. Aus allen angemeldeten Haushalten wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur zum Beispiel festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies dient dazu, die Bevölkerung realistisch abzubilden. 

Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate

Die EVS liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden unter anderem die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden basierend auf den EVS-Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das Bürgergeld.

Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein. Aus den Angaben aller Haushalte wird ermittelt, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs“. 

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung! 

Weitere Informationen:

 

Textquelle: www.destatis.de

Bildquelle: www.destatis.de
 

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