von Stadt Niddatal
Die Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises hat die Stadt Niddatal darüber informiert, dass aufgrund von Messungen im Rahmen des Lärmaktionsplanes zum Bundesimmissionsschutzgesetz für die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die B 45 (Freigerichtstraße) erforderlich ist und angeordnet wurde.
Die Beschränkung wird von der Bushaltestelle Ortsmitte bis in Höhe des Friedhofs gelten. Die entsprechende Beschilderung erfolgt in Kürze.
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