Montag, 15.08.2022

Nutzung von Garagen

von Stadt Niddatal

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

Garagen sind für Autos da, und das wird vom Ordnungsamt auch kontrolliert. Bei Zweckentfremdung drohen Strafen, da öffentliche Parkplätze knapp sind.

Garagen werden schon lange nicht mehr nur für Fahrzeuge genutzt. Sie werden als Lagerraum oder Partyraum verwendet, doch genau genommen ist dies bereits Zweckentfremdung. Die Nutzung von Garagen ist landesrechtlich durch die Garagenverordnung (GaVo) geregelt. Die GaVo sieht Garagen lediglich als Unterstand für Kraftfahrzeuge, in der Regel Autos, vor. Alles andere ist genehmigungspflichtig. 

Folgende Lagerung ist zulässig: 

- Auto (muss in der Regel zugelassen und fahrtüchtig sein)

- Motorräder (wenn sich ein Auto dennoch problemlos abstellen lässt)

- Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Scheibenreiniger oder Öl

- Benzin / Diesel in begrenzten Mengen (Hinweis: Hier gelten Vorschriften zu Höchstmengen und Art der Lagerung)

- Auto-Zubehör wie Reifen, Dachträger, Dachboxen, Wagenheber etc.

- Fahrräder

 

Laut dem ADAC ist entscheidend, dass eine Garage stets ohne große Aufräumarbeiten mit dem Auto genutzt werden kann. Für alle anderen Zwecke muss eine Baugenehmigung eingeholt werden.

Wir bitte Sie dies zu beachten. 

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