Mittwoch, 27.01.2021

Öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45

von Amt für Bodenmanagement Büdingen

Vorlage der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45, Wetteraukreis, werden die Nachweise über die 
Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 
16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung 


von Montag, 15.02.2021 bis Mittwoch, 17.02.2021 


im Bürgerkeller Nieder-Wöllstadt, Paul-Hallmann-Straße 3, 61206 Wöllstadt, von 09.00 – 12.00 
Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr zur Einsicht für die Beteiligten ausgelegt. 


Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend sein. 
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden 
Kontaktbeschränkungen können Beteiligte nur nach telefonischer Voranmeldung erscheinen. 
Für eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Wertermittlungsergebnisse bitten wir um 
rechtzeitige Kontaktaufnahme bis zum 11.02.2021 mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn 
Brandner (Tel.: 06042/ 9612-7244, E-Mail: mirko.brandner@hvbg.hessen.de). Ein Mund-Nasen- 
Schutz ist zu den Terminen mitzubringen. 


Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes per Post, in dem die 
Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmer werden 
gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen 
(Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen. 


Der Anhörungstermin nach §32 FlurbG wird aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ersetzt durch 
die Veröffentlichung von Informationen zur Wertermittlung, zum Nachweis des Alten Bestandes 
sowie über die weitere Durchführung des Verfahrens im Internet unter 
www.hvbg.hessen.de/UF1944 (gemäß §5 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 in 
der derzeit geltenden Fassung). Zusätzlich werden jedem Teilnehmer der Nachweis des Alten 
Bestandes sowie ein dazu erläuterndes Merkblatt per Post zugesandt. Fragen dazu können gerne 
telefonisch unter der oben angegebenen Nummer oder im vereinbarten Termin geklärt werden. 


Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können in einem vereinbarten 
Termin vom 15.02.2021 bis 17.02.2021 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. 


Schriftliche Einwendungen sind spätestens bis zum 04.03.2021 der Flurbereinigungsbehörde zuzuleiten. 
Beteiligte, die an den oben genannten Terminen verhindert sind, können sich durch einen mit 
schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke sind bei 
der Flurbereinigungsbehörde kostenlos erhältlich.
 

Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins 
kann nicht gewährt werden. 
Die öffentliche Bekanntmachung wird in den Städten Friedberg, Florstadt, Niddatal, Karben und 
Rosbach v. d. Höhe sowie in der Gemeinde Wöllstadt öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus 
ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/UF1944 abrufbar.

...

Diesen Artikel teilen