von Amt für Bodenmanagement Büdingen
Vorlage der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45, Wetteraukreis, werden die Nachweise über die
Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom
16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung
von Montag, 15.02.2021 bis Mittwoch, 17.02.2021
im Bürgerkeller Nieder-Wöllstadt, Paul-Hallmann-Straße 3, 61206 Wöllstadt, von 09.00 – 12.00
Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr zur Einsicht für die Beteiligten ausgelegt.
Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden
Kontaktbeschränkungen können Beteiligte nur nach telefonischer Voranmeldung erscheinen.
Für eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Wertermittlungsergebnisse bitten wir um
rechtzeitige Kontaktaufnahme bis zum 11.02.2021 mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn
Brandner (Tel.: 06042/ 9612-7244, E-Mail: mirko.brandner@hvbg.hessen.de). Ein Mund-Nasen-
Schutz ist zu den Terminen mitzubringen.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes per Post, in dem die
Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmer werden
gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen
(Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.
Der Anhörungstermin nach §32 FlurbG wird aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ersetzt durch
die Veröffentlichung von Informationen zur Wertermittlung, zum Nachweis des Alten Bestandes
sowie über die weitere Durchführung des Verfahrens im Internet unter
www.hvbg.hessen.de/UF1944 (gemäß §5 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 in
der derzeit geltenden Fassung). Zusätzlich werden jedem Teilnehmer der Nachweis des Alten
Bestandes sowie ein dazu erläuterndes Merkblatt per Post zugesandt. Fragen dazu können gerne
telefonisch unter der oben angegebenen Nummer oder im vereinbarten Termin geklärt werden.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können in einem vereinbarten
Termin vom 15.02.2021 bis 17.02.2021 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Schriftliche Einwendungen sind spätestens bis zum 04.03.2021 der Flurbereinigungsbehörde zuzuleiten.
Beteiligte, die an den oben genannten Terminen verhindert sind, können sich durch einen mit
schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke sind bei
der Flurbereinigungsbehörde kostenlos erhältlich.
Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins
kann nicht gewährt werden.
Die öffentliche Bekanntmachung wird in den Städten Friedberg, Florstadt, Niddatal, Karben und
Rosbach v. d. Höhe sowie in der Gemeinde Wöllstadt öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus
ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/UF1944 abrufbar.