Montag, 03.04.2023

Ortsgerichtsvorsteher/in gesucht

von Stadt Niddatal

Für den Ortsgerichtsbezirk Niddatal ist die Leitung des Ortsgerichtes neu zu besetzen. Die Stadt Niddatal sucht deshalb eine interessierte Person, die im Rahmen eines Ehrenamtes als Ortsgerichtsvorsteher/in tätig werden möchte.

Zu den wichtigsten Aufgaben zählen unter anderem:

- die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften,

- Erteilung von Sterbefallanzeigen für das Amtsgericht, Auskünfte über die Besitzverhältnisse Verstorbener,

- Sicherung des Nachlasses,

- Schätzungen von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

Zum Ortsgerichtsvorsteher bzw. zur Ortsgerichtsvorsteherin dürfen nur Personen benannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, Lebenserfahrung haben und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Die Tätigkeit als Ortsgerichtsvorsteher/in erfordert in gewissem Umfang zeitliche Flexibilität und Mobilität.

Ortsgerichtsvorsteher bzw. Ortsgerichtsvorsteherin können nicht Personen sein, die ihren Wohnsitz in Niddatal nicht oder nicht mehr haben, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben, als Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin oder Notar/Notarin zugelassen sind oder als Richter /Richterin tätig sind. 

Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen.

Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Sie kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Interessierte Niddataler Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Wahl als Ortsgerichtsvorsteher/in für das Ortsgericht Niddatal zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 08. Mai 2023 einzureichen.

Bewerbungen per Mail bitte an: eileen.handke@niddatal.de

Bewerbungen per Post bitte an: 

Magistrat der Stadt Niddatal

z.H. Herrn Bürgermeister Michael Hahn

Hauptstraße 2, 61194 Niddatal

 

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