Dienstag, 31.01.2023

Schöffenwahl 2023

von Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.

Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf. Die neue Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028.

Das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen ist ein Amt mit großer Verantwortung. Es erfordert Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis. 

An die Schöffen werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Es kann aber nicht bestritten werden, dass sich nicht jeder Bürger in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt. Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen: 
-  Soziale Kompetenz 
-  Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen 
-  Logisches Denkvermögen und Intuition 
-  Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen 
-  Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen 
-  Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen 
-  Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien 
-  Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung 
-  Kommunikations- und Dialogfähigkeit

 

Weiter Informationen findest du unter www.schöffenwahl2023.de

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