von Stadt Niddatal
Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Niddatal darauf hin, dass die seit einiger Zeit vorgenommene Sperrung des o. g. Weges wegen Schäden an der Dacheindeckung eines angrenzenden Gebäudes bis auf weiteres fortbestehen muss.
Da die Störung der öffentlichen Sicherheit bislang nicht behoben wurde, hält die für die Angelegenheit zuständige Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises die weitere Schließung der Wegeverbindung für unbedingt erforderlich.
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