Am Sonntag, den 9. Juni 2024, findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.
Neben Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadtverwaltung Niddatal werden zur Durchführung der bevorstehenden Wahl weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Persönliche Voraussetzung
Um Wahlhelfer werden zu können, müssen Sie:
- am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (unter 18 Jahre mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Aufgaben im Wahlvorstand
- Begleitung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlhandlung in den Wahllokalen
- Überprüfung der Wahlberechtigung
- Aushändigung der Stimmzettel
- Ab 18 Uhr: Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses
- Erstellung einer Wahlniederschrift
Zeitlicher Aufwand
Die Stimmabgabe in den 6 Wahllokalen der Stadt Niddatal ist am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Allerdings trifft sich der Wahlvorstand schon um 7:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. In der Zeit der Stimmabgabe sind die Wahllokale mit min. drei Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer zu besetzen. Die/ Der Wahlvorsteherin/ Wahlvorsteher teilt am Wahltag die Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer in eine Vor- und eine Nachmittagsschicht auf. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig sein.
Entschädigung
Die Stadt Niddatal zahlt an jede Wahlhelferin/ jeden Wahlhelfer pro Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bei der Wahlleitung der Stadt Niddatal unter:
Stadtverwaltung Niddatal
-Wahlamt-
Hauptstraße 2
61194 Niddatal
Telefon-Nr.: 06034/ 91 24-39
E-Mail: wahl@niddatal.de
und senden Sie uns bitte den Personalbogen ausgefüllt und unterschrieben zu.
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