Mittwoch, 20.11.2024

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

von Stadt Niddatal - Wahlamt

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Niddatal werden zur Durchführung der bevorstehenden Wahl weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

 

Persönliche Voraussetzung
Um Wahlhelfer werden zu können, müssen Sie:

- am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine
  Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

 

Aufgaben im Wahlvorstand

- Begleitung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlhandlung in den Wahllokalen
- Überprüfung der Wahlberechtigung
- Aushändigung der Stimmzettel
- Ab 18 Uhr: Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses
- Erstellung einer Wahlniederschrift

 

Zeitlicher Aufwand
Die Stimmabgabe in den sechs Wahllokalen der Stadt Niddatal ist am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Allerdings trifft sich der jeweilige Wahlvorstand schon um 7:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. In der Zeit der Stimmabgabe sind die Wahllokale mit min. drei Wahlhelferinnen / Wahlhelfer zu besetzen. Die Wahlvorsteherin / Der Wahlvorsteher teilt am Wahltag die Wahlhelferinnen / Wahlhelfer in eine Vor- und eine Nachmittagsschicht auf. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig sein.

 

Entschädigung
Die Stadt Niddatal zahlt an jede Wahlhelferin / jeden Wahlhelfer pro Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bei der Wahlleitung der Stadt Niddatal unter:

 

Stadtverwaltung Niddatal
-Wahlamt-
Hauptstraße 2
61194 Niddatal
Telefon: 06034 9124-39
E-Mail: wahl@niddatal.de

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