Donnerstag, 20.07.2023

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

von Stadt Niddatal

Am Sonntag, den 8. Oktober 2023, findet die Wahl zum 21. Landtag in Hessen sowie zur Landrätin/ Landrat des Wetteraukreises statt. Sollte bei der anstehenden Landratswahl keiner der Bewerberinnen/ Bewerber die notwendige absolute Mehrheit bekommen, würde sich am 22. Oktober eine Stichwahl anschließen.

Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadtverwaltung Niddatal werden zur Durchführung der bevorstehenden Wahlen weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. 

Persönliche Voraussetzung

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • Seit mindestens 6 Wochen seinen Wohnsitz im Land Hessen hat.

Aufgaben im Wahlvorstand

  • Begleitung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlhandlung in den Wahllokalen
  • Überprüfung der Wahlberechtigung
  • Aushändigung der Stimmzettel
  • Ab 18 Uhr: Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses
  • Erstellung einer Wahlniederschrift

Zeitlicher Aufwand

Die Stimmabgabe in den Wahllokalen der Stadt Niddatal ist am Wahltag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Allerdings trifft sich der Wahlvorstand schon um 7:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. In dieser Zeit der Stimmabgabe sind die Wahllokale mit min. drei Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer zu besetzen. Die/ Der Wahlvorsteherin/ Wahlvorsteher teilt am Wahltag die Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer in eine Vor- und eine Nachmittagsschicht auf. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig sein.

Entschädigung

Die Stadt Niddatal zahlt an jede Wahlhelferin/ jeden Wahlhelfer pro Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich bei der Wahlleitung der Stadt Niddatal unter:

 

Stadtverwaltung Niddatal

-Wahlamt-

Hauptstraße 2

61194 Niddatal

Telefon-Nr.: 06034/ 91 24-0

E-Mail: wahl@niddatal.de

 

 

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