von Stadt Niddatal
Am Sonntag, den 8. Oktober 2023, findet die Wahl zum 21. Landtag in Hessen sowie zur Landrätin/ Landrat des Wetteraukreises statt. Sollte bei der anstehenden Landratswahl keiner der Bewerberinnen/ Bewerber die notwendige absolute Mehrheit bekommen, würde sich am 22. Oktober eine Stichwahl anschließen.
Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadtverwaltung Niddatal werden zur Durchführung der bevorstehenden Wahlen weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Persönliche Voraussetzung
Aufgaben im Wahlvorstand
Zeitlicher Aufwand
Die Stimmabgabe in den Wahllokalen der Stadt Niddatal ist am Wahltag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Allerdings trifft sich der Wahlvorstand schon um 7:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. In dieser Zeit der Stimmabgabe sind die Wahllokale mit min. drei Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer zu besetzen. Die/ Der Wahlvorsteherin/ Wahlvorsteher teilt am Wahltag die Wahlhelferinnen/ Wahlhelfer in eine Vor- und eine Nachmittagsschicht auf. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig sein.
Entschädigung
Die Stadt Niddatal zahlt an jede Wahlhelferin/ jeden Wahlhelfer pro Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bei der Wahlleitung der Stadt Niddatal unter:
Stadtverwaltung Niddatal
-Wahlamt-
Hauptstraße 2
61194 Niddatal
Telefon-Nr.: 06034/ 91 24-0
E-Mail: wahl@niddatal.de
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