Samstag, 20.02.2021

Wahlwerbung an Minderjährige

von Stadt Niddatal

Liebe Eltern, 

manchmal passieren Fehler, die nicht passieren dürfen.

 

Nach § 50 Bundesmeldegesetz, haben alle Parteien des Recht Erst- und Jungwählerdaten vom Einwohnermeldeamt zu verlangen. Von diesem Recht haben auch verschiedene Parteien in Niddatal Gebrauch gemacht. 

 

Aus bislang ungeklärten Gründen würden jedoch nicht die Adressdaten der 18- bis 23-jährigen übermittelt, sondern die Daten der Jahrgänge 2003 bis 2007. Da die Datensätze (gemäß der Datenschutzgrundverordnung) ohne die Geburtsdaten übermittelt werden, ist der Fehler erst jetzt aufgefallen. 

 

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen dadurch entstanden sind und entschuldigen uns bei den Betroffenen Jugendlichen und deren Eltern ausdrücklich. Selbstverständlich werden wir alle betroffenen zusätzlich via Briefpost informieren. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hahn 

Bürgermeister

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