von Stadt Niddatal
Wenn Sie zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (dazu gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) in Hessen sind, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. Aktenzeichen des Einheitswertbescheides
- Das Aktenzeichen ist auf Ihrem Grundsteuerbescheid von der Stadt zu finden
2. Angaben aus dem Grundbuchauszug zum Kaufvertrag oder Bauantrag
- Gemarkung
- Grundbuch-Blatt-Nummer
- Flur-Nummer
- Flurstück (Zäher und Nenner)
- Grundstücksfläche in m²
3. Angaben zu den Personalien der Eigentümer und Miteigentümer
- Name, Vorname / Anschrift / Geburtsdatum
- Zuständiges Finanzamt und Steuernummer / Steuer-ID
Sind Ehepartner gemeinsam Eigentümer, werden diese Angaben von beiden Personen benötigt.
Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, werden die Angaben von allen Erben mit Anteilsteilen benötigt.
4. Angaben zum Gebäude
- Jahr des Erstbezugs
- Anzahl der Wohnungen und Wohnräume
- Wohnfläche in m²
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