Sozialstation der Städte und Gemeinden Niddatal, Rosbach v.d.Höhe und Wöllstadt
Die Sozialstation für die Städte und Gemeinde Niddatal, Rosbach v. d. Höhe und Wöllstadt wurde am 01.01.1992 gegründet.
Unsere Anschrift:
Sozialstation Niddatal-Rosbach v.d.Höhe, Wöllstadt
Haingraben 17
61191 Rosbach v.d. Höhe
Telefon:
Pflegedienstleitung | Frau Susanne Theobald | 06003-810124 |
Verwaltung | Frau Behnken | 06003-810123 |
Fax: 06003-810125
E-mail: Sozialstation-rosbach@t-online.de
Sollten Sie uns nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
In dringenden Fällen wählen Sie die Handynummern:
Herrn Reusch | 0160-978 090 24 |
Frau Zvan | 0160-978 090 25 |
In unserem Pflegeteam arbeiten
14 examinierte Krankenschwestern, Krankenpfleger und Altenpflegerinnen
4 Krankenpflegehelferinnen
2 Mitarbeiterinnen in der Verwaltung
Als ambulanter Pflegedienst sehen wir unsere Aufgabe in besonders belastenden Lebenssituationen zu Pflegen, zu Begleiten und zu Beraten.
Zu einem unverbindlichen Informationsgespräch können Sie uns jederzeit anrufen oder uns in der Sozialstation besuchen.
Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen kostenlos Informationsmaterial zur Verfügung.
Der notwendige Pflegebedarf des Patienten wird von Herr Reusch oder von Frau Zvan mit dem Patienten, den Angehörigen oder Betreuern beim Erstgespräch abgestimmt.
Mit Beginn des ersten Pflegeeinsatzes wird zwischen der Patientin/Patienten, der Betreuerin/Betreuer oder den Angehörigen ein Vertag vereinbart, in dem die geplanten und vereinbarten Leistungen festgelegt werden. Je nach den Bedürfnissen des Patienten oder nach Absprache, können die Leistungen jederzeit geändert werden.
Jeder Patient erhält eine Mappe mit folgendem Grundstandard:
Stammblatt: Mit Personalien des Patienten und sonstigen wichtigen Informationen
Pflegeanamese: Erhebungsbogen
Pflegebericht: Dokumentation zum Verlauf
Leistungsnachweis: Für Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft
Durchfühungsnachweis: Nachweis für durchgeführten Leistungen
Pflegeplanung: Feststellen der Probleme und Ressourcen, Pflegezieleund Pflegerische Maßnahmen
Modifizierte Norton-Skala: Zur besseren Erkennung der Dekubitusgefahr
Weitere Unterlagen werden je nach Bedarf angelegt
Die Pflegemappe ist Eigentum der Sozialstation und wird im Patientenzimmer zur Einsicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patienten, Hausarzt und den medizinischen Dienst der Krankenkasse hinterlegt.
In dem Leistungsnachweis werden die geplanten und durchgeführten Arbeiten von der jeweiligen Pflegekraft mit Handzeichen dokumentiert.
Am Monatsende bestätigen Sie für die Abrechnung nach einer Kontrolle durch Ihre Unterschrift die durchgeführten Arbeiten.
Wir übernehmen in Ihrer häuslichen Umgebung die Versorgung bei kranken und und behinderten Menschen mit folgenden Leistungen:
Pflegeberatung
Feststellung des Pflegebedarfs
Erstellung des individuellen Pflegeplanes
Absprache über die Durchführung pflegerischer Maßnahmen
Grundpflege / Körperpflege
Die große Pflege beinhaltet: Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, Ankleiden/Auskleiden, Körperganzwaschung/duschen (ohne Haarwäsche), Rasieren, Mundpflege, Kämmen.
Die kleine Pflege beinhaltet: Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, Ankleiden/Auskleiden und eine Körperteilwaschung.
Teil- und Vollbäder
Vorbeugende Maßnahmen
Hilfe bei der Ausscheidung
Mobilisation
Betten und Lagern
Hilfe im Bereich der Mobilität, die im Zusammenhang mit den Verrichtungen des täglichen Lebens geleistet werden.
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Verbandswechsel und Wundversorgung
Dekubitusbehandlung
Injektionen z.B. Insulingabe, Heparin
Blutzuckerkontrolle
Medikamentengabe und Überwachung der Medikamenteneinnahme
Blutdruckkontrolle / Pulskontrolle
Instillationen (Spülungen)
Katheterismus und Stomaversorgung
Physikalische Maßnahmen
Unterstützung bei der Schmerztherapie
Die Behandlungspflege wird ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführt.
Zur optimalen Versorgung und Betreuung von Angehörigen und Betroffenen in der häuslichen Krankenpflege übernehmen wir die Beratung und Anleitung.
Wir organisieren in Zusammenarbeit mit Krankenkassen, Krankenhäusern und Sanitätshäusern: Krankenbetten, Gehhilfen, Rollstühle, Badewannenlifter usw.
Auf Anfrage vermitteln wir Essen auf Rädern, Hausnotrufanlagen und Fußpflege.
Betreuung durch Zivildienstleistende bei Abwesenheit von Angehörigen.
Pflegegutachten gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI werden von den examinierten Pflegekräften durchgeführt.
Unser Ziel von Pflege ist es, eine Situation herzustellen, in der sich der hilfebedürftige Mensch wohlfühlt und in seinen individuellen Lebensphasen Begleitung und Beistand erhält.