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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter "www.niddatal.de" veröffentlichte Website des Magistrats der Stadt Niddatal.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Barrierefreie Inhalte

Unsere Website bietet derzeit folgende Möglichkeiten:

Textgröße anpassen
a. Beschreibung: Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.

Vorlesen lassen
a. Beschreibung: Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden.

Links hervorheben
a. Beschreibung: Interne und externe Links werden farblich kenntlich gemacht. Zusätzliche Informationen enthält das so genannte Title-Attribut, das in grafischen Browsern angezeigt wird, sobald die Maus auf den Link zeigt. Nutzer von assistiven Programmen müssen unter Umständen Zusatzfunktionen aktivieren, um diese Informationen zu erhalten.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 28.09.2026 bis 02.10.2026 durchgeführten Selbstbewertung.


Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

1. Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus nachfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

Navigation ohne Maus
a. Beschreibung: Die Website bietet aufgrund des Layouts und der technischen Umsetzung derzeit nur bedingt die Möglichkeit zur Navigation ohne Maus. Die Bedienung mit der Tab-Taste auf einzelnen Seiten ist möglich. Auch zum Scrollen können die Pfeiltasten verwendet werden. Die Navigation innerhalb des Menüs ist derzeit leider nicht möglich.
b. Maßnahmen: Die Website der Stadt Niddatal wird vollständig überarbeitet. Entsprechende Mittel werden im Haushalt 2027 eingeplant.
c. Zeitplan: Der Relaunch der städtischen Website ist Mitte/Ende 2027 vorgesehen.

Bild-Dateien
a. Beschreibung: Ältere Bild-Dateien, die vor dem 05.10.2026 eingestellt wurden, sind teilweise nicht barrierefrei (z. B. fehlende Tags oder Alternativtexte).
b. Maßnahmen: Neu eingestellte Dokumente werden sukzessive in barrierefreier Form bereitgestellt.

PDF-Dokumente
a. Beschreibung: Ältere PDF-Dokumente oder ältere Formulare, die vor dem 05.10.2026 eingestellt wurden, sind teilweise nicht barrierefrei (z. B. fehlende Tags oder Alternativtexte).
b. Maßnahmen: Neu eingestellte Dokumente werden sukzessive in barrierefreier Form bereitgestellt.

2. Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

Archivmaterial:
a. Beschreibung: Eingescannte historische Dokumente des Stadtarchivs werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet.
b. Begründung: Der Aufwand hierfür stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften dar.


Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.10.2026 erstellt und zuletzt am 05.10.2026 überprüft bzw. aktualisiert.


Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns gerne an:

Kontakt: Der Magistrat der Stadt Niddatal
Anschrift: Im Kloster 6, 61194 Niddatal
Telefon: +49 6034 9124 – 0
E-Mail: info@niddatal.de
Online-Formular: Barriere melden

Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich (in der Regel innerhalb von vier Wochen) zu prüfen und die Barriere zu beheben oder Ihnen eine barrierefreie Alternative anzubieten.


Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Kontakt: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Zuständige Stelle: Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Anschrift: Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7, 35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: durchsetzungsstelle-lbit@rpgi.hessen.de
Online Formular: Durchsetzung beantragen