Das Ehrenamt ist das Herzstück einer lebendigen Gemeinschaft in unseren Stadtteilen. In Niddatal setzen sich zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger mit kleinen, aber wirkungsvollen Projekten dafür ein, das Leben vor Ort lebens- und liebenswerter zu gestalten und so unsere Heimat aktiv mitzuentwickeln.
Um dieses wertvolle Engagement zu würdigen und zu unterstützen, bietet die Stadt Niddatal eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Ob Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen oder private Initiativen – alle ehrenamtlichen Akteure in Niddatal können von diesem Angebot profitieren.
Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung
Im Rahmen der Dorfentwicklung wurde die Förderung „Unterstützung bürgerschaftliches Engagement“ ins Leben gerufen. Der Stadt Niddatal stehen während der Laufzeit somit die Vorhaben eine Gesamtfördersumme von 24.000€ mit einem Fördersatz bis zu 85% der förderfähigen Nettoausgaben zu Verfügung. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die:
• einen öffentlichen Nutzen für das Dorfleben haben
• die Teilhabe von Bürgern ermöglicht
• die Lebensqualität verbessert
• den Ortskern stärken
• die ehrenamtliche Arbeit erleichtert
Die Förderinhalte sind alle im KEK (Kommunales Entwicklungskonzept) der Stadt Niddatal dargestellt worden und wurden als wichtige Handlungsfelder identifiziert und definiert. Das KEK bildet somit die inhaltliche Grundlage für eine Förderfähigkeit von Einzelvorhaben.
Interessierte Antragsteller füllen eine Projektskizze aus, die weiter unten unter Downloads heruntergeladen werden kann. Der ausgefüllte Antrag wird per E-Mail an Herrn Wetz von der Stadt Niddatal gesendet. Nach Ende der Frist wird die Steuerungsgruppe über die eingereichten Anträge final entscheiden. Wichtig: Die Anschaffung muss zunächst vorfinanziert werden.
Mit dieser Förderung möchte die Stadt Niddatal allen Engagierten und Ehrenamtlichen den Rücken stärken, die mit ihrer Zeit und Leidenschaft das Dorfleben bereichern. Gemeinsam wir Niddatal – Projekt für Projekt!
Förderdetails auf einen Blick:
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Förderquote: Bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Nettosumme.
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Förderempfänger: Vereine, Initiativen und Organisationen mit Sitz in Niddatal.
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Förderfähige Projekte: Mindestkosten: 1.000 € (Brutto) für einen Antrag (Anschaffungen und Investitionen ab einem Einzelwert von 410 Euro netto. Es können mehrere Gegenstände zusammengefasst werden.)
• Maximalkosten (Brutto) in einem Antrag: 5000€
• Baumaßnahmen werden nicht gefördert (nur genehmigungsfreie Maßnahmen)
• Projektskizze zum Ausfüllen (Herunterladen bei Downloads)
Beispiele für förderfähige Ausgaben:
• Materialien und Geräte für ehrenamtliche Einsätze
• Technische Ausstattung wie Beamer, Laptop oder Leinwände
• außerordentliche Veranstaltung (bspw. Zubehör für wiederkehrende Veranstaltungen)
• Maßnahmen der Jugendarbeit
• Anschaffung von Software um ehrenamtliche Arbeit zu erleichtern
Wichtige Informationen zur Antragsstellung und Förderung:
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Allgemein: Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht!
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Antragsfrist: Anträge können
ab dem 01.03.2026 bis zum 31.03.2026 bei der Stadt unter marius.wetz@niddatal.de eingereicht werden. Nach der Frist ist dies nicht mehr möglich.
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Bewertung: Alle eingereichten Anträge werden durch die Steuerungsgruppe, welche im Rahmen des KEKs gegründet wurde, bewertet. Nach Abschluss der Bewertung werden die Anträge in eine Reihenfolge gebracht. Nach dieser Reihenfolge absteigend werden die Fördermittel verteilt. Sind diese aufgebraucht, erhalten die nachfolgenden Plätze keine Förderung mehr.
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Vorstellung: Bei manchen Anträgen kann eine Einladung zur Sitzung der Steuerungsgruppe erfolgen, wo die jeweiligen Projektideen vorgestellt werden könnten
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Genehmigung: Die Anschaffungen dürfen erst getätigt werden, wenn ein positiver Bescheid zur Förderung erfolgt ist.
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Abrechnung: Alle Anschaffungen müssen
bis zum 01. September 2026 abgerechnet werden.
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Steuerungsgruppe: Wurde im Rahmen der Erstellung des KEKs nach Vorgaben der Richtlinien verpflichtend ins Leben gerufen. Jeder Stadtteil wird hier von zwei ehrenamtlichen Personen vertreten (Ausnahme Wickstadt mit einer Person), sowie einem Vertreter aus Verwaltung und zwei aus der Politik (Bürgermeister & 1. Stadtrat). Die Steuerungsgruppe handelt losgelöst von der Politik und stets im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.