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Einbürgerungsstelle (Standesamt)

Kontaktdaten


Standesbeamter

Michael Drozd
Telefon: 06034 9124 – 221
E-Mail: michael.drozd@niddatal.de

Standesbeamtin

Stefanie Schadwinkel
Telefon: 06034 9124 – 222
E-Mail: stefanie.schadwinkel@niddatal.de

Einbürgerungen

Informationen zum Antrag

Wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

Für die Einbürgerung müssen Sie einen Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Zunächst ist dort ein Beratungsgespräch erforderlich, unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitätsüberprüfung und -klärung und der Prüfung der Echtheit ausländischer Urkunden.

Voraussetzungen

In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte "Anspruchseinbürgerung"):
- Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
- Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
- Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
- Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen, sogenannte Ausschlussgründe.

Es gibt Gründe, die in der Regel ausschließen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Diese sind unter anderem:
- Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.
- Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen Sie dem Verfassungsschutz und der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.
- Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.
- Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet (sogenannte "Mehrehe"). Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.

Erforderliche Unterlagen

Formulare und Erklärungen:
- Einbürgerungsantrag (soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss er ein eigenes Formular ausfüllen. Kinder über 16 Jahre müssen ebenfalls ein eigenes Formular ausfüllen)
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Loyalitätserklärung
- Merkblatt zur Verfassungstreue
- Informationsblatt Datenschutz-Grundverordnung
- Vorab Information Mehrstaatigkeit

Bitte füllen Sie den Antrag und alle Erklärungen vollständig aus und unterschreiben diesen NICHT. Die Unterschriften werden erst bei Antragsabgabe geleistet.

- Gültiger Nationalpass oder amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild
- Gültiger Aufenthaltstitel
- Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten) mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse
- wenn Sie Schüler oder Schülerin sind: aktuelle Schulbescheinigung
- wenn Sie Student oder Studentin sind: aktuelle Studienbescheinigung
- wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Rentenversicherungsverlauf (wird ausgestellt von der Deutschen Rentenversicherung)
- wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid
- wenn Sie selbstständig sind: Gewerbeanmeldung, aktueller Einkommenssteuerbescheid und Nachweis über den erzielten Gewinn (beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung), Nachweis Krankenversicherungsschutz, Nachweis Altersvorsorge (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung), Pflegeversicherung
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (beispielsweise Zertifikat B1); bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung belegt durch Schulzeugnisse (Schulnote in Deutsch nicht schlechter als 4)
- Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (beispielsweise durch Zertifikat "Leben in Deutschland / Einbürgerungstest") ab einem Alter von 16 Jahren
- bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts (zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss)
- Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklärung werden ab einem Alter von 16 Jahren bei der persönlichen Vorsprache abgegeben.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer oder einer zugelassenen Übersetzerin vorlegen. Zugelassene Übersetzer finden Sie im Internet unter www.justiz-dolmetscher.de, auch englischsprachige Urkunden müssen auf Deutsch übersetzt werden.

Die Auflistung der benötigten Unterlagen ist nicht abschließend und von Fall zu Fall unterschiedlich, daher bleibt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten. Zur Vorbesprechung Ihres Falles möchten wir Sie bitten telefonisch oder per Mail Kontakt aufzunehmen.

Wenn Sie antragsberechtigt sind, müssen Sie noch persönlich vorsprechen und den Einbürgerungsantrag und alle Formulare bei uns abgeben und unterschreiben.

Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Vorsprache alle Antragsunterlagen gelesen und ausgefüllt haben und dass Sie alle Unterlagen im Original mitbringen, andernfalls müssen wir leider einen neuen Termin vereinbaren.

Vorsprachen ohne Termin sind leider nicht möglich.