Das Hauptamt ist im Einzelnen für folgende Aufgaben zuständig:
– Aufbau- und Ablauforganisation
– Büroorganisation
– Koordination der Verwaltung
– Sitzungsdienst der städtischen Gremien
– Planung und Durchführung von Wahlen
Das Vorzimmer des Hauptamts ist im Einzelnen für folgendes zuständig:
– Sitzungsdienst der städtischen Gremien
– Organisation der Wahlen
– Projektbetreuung
– Versicherungs-Schadensbearbeitung
– Angelegenheiten des Ortsgerichts
Unter der allgemeinen Verwaltung ist im Einzelnen folgende Zuständigkeit zu verstehen:
– DV-Administration
– Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten
– Verwaltung des Satzungsrechts
– Verwaltung des Kommunalrechts
– Verwaltung der Haushaltssatzung und Nachträge
– Koordination von Personalangelegenheiten
– Erstellung des Stellenplans
– Leitung der Stadtwerke
Das Personalamt ist im Einzelnen für folgendes zuständig:
– Personalsachbearbeitung
– Personalabrechnung
– Sichtung der Bewerbungen
– Koordination und Durchführung von Vorstellungsgesprächen